25. Juni 2021

Hegering III West: Einladung zur Jahreshauptversammlung

Der HR West lädt alle Mitglieder zur Hegeringversammlung am Donnerstag, 19.08.2021 um 19 Uhr in die Gaststätte Norhausen, Felderstr. 17 in Leverkusen-Rheindorf ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung, Totenehrung, Regularien
  2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Vorjahresversammlung
  3. Bericht der Vorsitzenden
  4. Fragen und Aussprache zum Bericht
  5. Kassenbericht 2019 und, da coronabedingt die letzte HR-Versammlung mehr als 1
    Jahr zurückliegt, erweitert bis 16.08.2021, mit Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache zum Kassenbericht
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahl des neuen Vorstandes
  9. Vortrag von Verbandsrichter Rainer Dahm: „Jagd ohne Hund ist Schund“
  10. Verschiedenes
    Im Anschluss an die Hegeringversammlung ist ein gemütliches Zusammensein mit
    gemeinsamem Essen geplant.
25. Juni 2021

Hegering I Ost: Einladung zur Jahreshauptversammlung

Der Vorstand des Hegerings Ost lädt seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Montag, 20.09. um 18.30 Uhr in die Gaststätte Kaup, Berliner Str. 261, Leverkusen ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung, Totenehrung, Regularien
  2. Berichte
    2.1. Bericht des Vorstandes
    2.2. Bericht des Schatzmeisters
    2.3. Bericht der Rechnungsprüfer
  3. Genehmigung des Jahresabschlusses
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahl der Rechnungsprüfer
  6. Neues aus dem LJV
  7. Veranstaltungen
  8. Verschiedenes
25. Juni 2021

Leverkusener Jägerschaft: Meldungen Juli 2021

Wir gratulieren
85 Jahre: Helmut Hoffmann
75 Jahre: Helmut Schmitz
60 Jahre: Dany Hennecke

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Der Vorstand der Leverkusener Jägerschaft lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 29.09. um 19.30 Uhr in die Stadthalle Bergisch Neukirchen, Wuppertalstraße
8, ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung, Totenehrung, Regularien
  2. Genehmigung der ausliegenden Niederschrift der Jahreshauptversammlung vom
    19.08.2020 (Die Niederschriften können im Internet unter www.lev-js.de eingesehen
    werden.)
  3. Bericht des Vorsitzenden, der Obleute und des Jagdberaters
  4. Schießstand „Kalkstraße“ (Sachstand)
  5. Fragen und Aussprachen zu den Berichten
  6. Kassenbericht 2020
    - Bericht des Schatzmeisters
    - Aussprache zum Kassenbericht
    - Bericht der Kassenprüfer
    - Entlastung des Vorstandes
  7. Haushaltsplan 2021
    - Vorstellung des Haushaltsplans
    - Aussprache zum Haushaltsplan
    - Verabschiedung des Haushaltsplans
  8. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste
  9. Außerordentliche Neuwahl des Schriftführers und der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes
    Anträge an die Versammlung müssen 14 Tage vorher, in schriftlicher Form, der
    Geschäftsstelle vorliegen.

Rollende Waldschule nimmt wieder Fahrt auf

Da sich ein engagiertes Team gefunden hat, kann die Rollende Waldschule ihre Aktivitäten fortsetzen. Falls jemand gut erhaltene Präparate einheimischen Wildes zur Verfügung stellen möchte: Bitte um Kontaktaufnahme mit Dietlinde Reiser-Dünner, Tel. 0174/4449399.

24. Juni 2021

Hegering II Opladen: Einladung zur Krähenjagd

Der HR Opladen lädt seine Mitglieder zu einer revierübergreifenden Krähenjagd am Samstag, 07. August 2021 ein. Treffpunkt ist um 7.00 Uhr am bekannten Parkplatz. Anmeldung bei HL Adelbert Krull, Tel. 02171 / 347 82.

1. Juni 2021

Landesjagdverband NRW: Neue Coronaschutzverordnung ab dem 28. Mai 2021 gültig

Dortmund, 31. Mai 2021 (LJV). Die Lockerungen des Landes hinsichtlich der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen dazu, dass auch im jagdlichen Bereich wieder mehr Aktivitäten möglich sind. Mit der obersten Jagdbehörde haben wir uns hierzu in Einzelfällen abgestimmt. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht, die auf Grundlage dieser Abstimmungen und der aktuellen, ab 28. Mai 2021 gültigen, Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) einen grundsätzlichen Überblick über zulässige Aktivitäten gibt.

Sofern in einem Kreis die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt gelten weiterhin die Einschränkungen der sog. Bundesnotbremse. Bei 7-Tages-Inzidenzen unter 100 gelten die nachsetzenden Inzidenzstufen jeweils bezogen auf den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Immunisierte Personen im Sinne der CoronaSchVO sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus noch eine akute Infektion aufweisen. Für Immunisierte Personen entfällt die Pflicht von Negativtestnachweisen. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet.

Die allgemeinen Regelungen zum Mindestabstand, Maskenpflicht, allg. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen und Rückverfolgbarkeit (§§ 4, 5, 6, 8 CoronaSchVO) sind einzuhalten, sofern nichts anderes geregelt ist.