Schießstand: Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen ab dem 11.04.2022
Ab Montag, dem 11.04.2022, gilt als verbliebene Corona-Regelung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innenräumen des Schießstandes. Ausnahme ist während des Schießens nach Einnehmen des Standes.