CORONA-Regelungen auf dem Schießstand:
Ab dem 01.10.2021 gilt auf dem gesamten Schießstandsgelände die Corona-2G-Regelung, d.h. nur nachweislich geimpfte oder genesene Personen haben Zutritt. In Innenräumen bleibt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bestehen.